Standort Bottrop Mo-Sa: 08:00-20:00 Uhr Leistung und Umfang vor Angebot klären
Startseite / Anfragen bei Asbestverdacht
Erst prüfen, dann bearbeiten

Asbestverdacht und Asbestarbeiten sicher klären

Bei verdächtigen Platten, Klebern, Putzen oder Dämmstoffen zählt eine saubere Einordnung. Cherri nimmt die Anfrage auf und prüft vor einer Zusage, welche Fachkunde, Schutzmaßnahmen und Entsorgungswege für den konkreten Auftrag erforderlich sind.

Material nicht unnötig beschädigenKeine pauschale FerndiagnoseAusführung nur nach geklärtem Umfang

Wobei wir die Anfrage strukturieren

Diese Seite verspricht keine Ausführung ohne Prüfung. Sie hilft dabei, die richtigen Angaben zusammenzustellen und den nächsten fachlich vertretbaren Schritt festzulegen.

Asbestverdacht einordnen

Bauteil, Baujahr, Oberfläche und Zustand beschreiben, ohne verdächtiges Material zu beschädigen.

Auf dieser Seite erklärt

Unterlagen und Fotos prüfen

Bauunterlagen, alte Rechnungen, Produktangaben und aussagekräftige Fotos zusammentragen.

Auf dieser Seite erklärt

Untersuchung koordinieren

Wenn nötig, wird geklärt, welche geeignete Fachstelle eine Probenahme oder Analyse durchführen kann.

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Schutz- und Arbeitsweg klären

Arbeitsbereich, Expositionsrisiko, erforderliche Fachkunde und Anzeige vor einer Zusage prüfen.

Auf dieser Seite erklärt

Entsorgungsweg festlegen

Verpackung, Transport, Annahmestelle und Nachweise müssen zum Material und Arbeitsumfang passen.

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Rückbau ohne Schadstoffverdacht

Für gewöhnlichen Innenabbruch oder Entkernung führt der Rückbau-Hub zum passenden Anfrageweg.

Zur passenden Seite

Diese Angaben brauchen wir zuerst

Eine sichere Einschätzung beginnt mit dem betroffenen Bauteil und seinem Zustand. Relevant sind Baujahr oder Sanierungszeitraum, Materialart, Fläche, Beschädigungen, Nutzung des Raums und geplante Arbeiten. Bitte keine Probe selbst abbrechen, bohren oder schleifen.

Wichtiger Sicherheitshinweis

Asbestverdächtige Materialien nicht bohren, sägen, schleifen, brechen oder trocken abbürsten. Die TRGS 519 der BAuA beschreibt Schutzmaßnahmen und Qualifikationsanforderungen bei Tätigkeiten mit Asbest. Welche Anforderungen gelten, hängt vom konkreten Arbeitsumfang ab.

So läuft die Anfrage ab

Verdacht melden

Bauteil, Ort und Baujahr beschreiben.

Unterlagen prüfen

Fotos und vorhandene Informationen sichten.

Untersuchung klären

Geeignete Probenahme oder Analyse abstimmen.

Anforderungen prüfen

Fachkunde, Anzeige, Schutz und Entsorgung zuordnen.

Auftrag entscheiden

Nur einen fachlich und rechtlich geklärten Umfang zusagen.

Häufige Fragen

Entfernt Cherri jedes asbestverdächtige Material?

Nein. Eine Ausführung wird erst zugesagt, wenn Material, Zustand, Arbeitsumfang und die dafür nötigen Fachkunde-, Anzeige-, Schutz- und Entsorgungsanforderungen geklärt sind.

Kann man Asbest auf einem Foto sicher erkennen?

Ein Foto kann einen Verdacht begründen, ersetzt aber keine verlässliche Materialanalyse. Bei unklaren Baustoffen kann eine fachgerechte Probenahme und Laboruntersuchung nötig sein.

Was soll ich bis zur Klärung tun?

Das Material nicht bearbeiten oder beschädigen. Den Bereich möglichst in Ruhe lassen und Fotos, Baujahr, Lage und geplante Arbeiten für die Anfrage notieren.

Warum ist der Entsorgungsweg wichtig?

Asbesthaltiges Material darf nicht mit normalem Bauschutt vermischt werden. Verpackung, Transport, Annahme und Nachweise müssen zu Material und Arbeitsumfang passen.

Auftrag direkt schildern

Nennen Sie Bauteil, Baujahr, Zustand und geplante Arbeit. Bitte verdächtiges Material bis zur Klärung nicht beschädigen.

02041 987 47 55
info@cherri-entruempelung.de

In drei kurzen Schritten

Auftrag kurz schildern

Wählen Sie eine Leistung aus. Die Anfrage dauert etwa 60 Sekunden.

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